Sommerpause
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Samstag, 22.September 2012
Kabarett Herkuleskeule
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Dem Gollo-Musik e.V. ist das Thema Jugendschutz sehr wichtig...
deshalb möchten wir Ihnen hier einige Hinweise geben.
Für unsere Veranstaltungen gilt das Jugendschutzgesetz. Aus diesem Grund gelten für Veranstaltungen des Gollo-Musik e.V. im Kulturhaus Lauscha folgende Regeln:
- Jugendliche unter 16 Jahren dürfen unsere Veranstaltungen nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten (Elternteil) besuchen.
- Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren haben unaufgefordert die Veranstaltung um 24.00 Uhr zu verlassen, wenn sie nicht in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder eines Erziehungsbeauftragten sind. Der Aufenthalt mit einem Erziehungsbeauftragten setzt eine vollständig ausgefüllte Erziehungsbeauftragung mit Kopie des Ausweises des Elternteils sowie die Vorlage der Ausweise des Jugendlichen und des Erziehungsbeauftragten voraus.
Der Erziehungsbeauftragte ist den Eltern bekannt und hat ausreichend erzieherische Kompetenz, um dem/der Jugendlichen Grenzen setzen zu können, insbesondere hinsichtlich des Alkoholkonsums. Er trägt Sorge dafür, dass der/die Jugendliche zur angegebenen Zeit die Veranstaltung verlässt und unversehrt zu Hause ankommt. Ein Erziehungsbeauftragter kann jeweils nur für einen Jugendlichen bestimmt werden.
Der Veranstalter und das Türpersonal entscheiden über den Zutritt zu der Veranstaltung. Es besteht kein Rechtsanspruch aufgrund der ausgefüllten Erziehungsbeauftragung.
Ein Formular für die Erziehungsbeauftragung können sie >HIER< downloaden.




